Musikschule Luger

AGB

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann zu jeder Zeit erfolgen.

2. Gebühren

Bei allen Gebühren handelt es sich um Pauschalbeträge, die ganzjährig, d.h. auch während der Ferienzeit, voll zu bezahlen sind. (Die Ferien richten sich nach den Schulferien in Baden-Württemberg bzw. Waldachtal)
Die Gebühren der Musikschule Luger werden monatlich erhoben. Die Gebühren werden grundsätzlich monatlich zum 15. zur Zahlung fällig.

Die 10er Karte kann nur mit dem Unterricht abgegolten werden, es wird kein Guthaben ausbezahlt.
Sie kann von verschiedenen Schülern zusammen benutzt werden.

3. Ausfall des Lehrers / Schülers

Falls der Lehrer einmal verhindert ist (z.B. Krankheit, Seminar,...) und den Unterricht nicht zur vereinbarten Zeit abhalten kann, wird ein Ersatztermin ausgemacht.

Bei Verhinderung des Schülers ist die Lehrkraft unverzüglich zu benachrichtigen.

Ein Anspruch auf Ersatzstunden besteht bei beiden Fällen nicht.

Bei Ausfall durch höhere Gewalt oder staatliche Vorgaben/Beschlüsse, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Ersatztstunden.

4. Mietinstrumente

Die Musikschule besitzt eine kleine Anzahl von Mietinstrumenten. Diese werden gegen eine Leihgebühr im Monat dem Schüler zur Verfügung gestellt.
Es wird als selbstverständlich angesehen, dass mit den Instrumenten sorgsam umgegangen wird. Falls einmal etwas defekt sein sollte, bitte ich Sie es baldmöglichst der Musikschule mitzuteilen. Der Schaden am Instrument wird dem Schüler, bzw. Erziehungsberechtigtem, in Rechnung gestellt. Es besteht kein Anspruch auf ein Instrument, falls alle bereits ausgegeben sind.

5. Abmeldung

Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende.

Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt oder staatliche Vorgaben/Beschlüsse, besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Die Kündigung muß in schriftlicher Form erfolgen.

 

Stand 01.01.2020

 

 


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